Im Jahr 2002 ließ Uli Hoeneß in einem Interview verlautbaren: „Es kann doch nicht Sinn der Sache sein, ins Gefängnis zu wandern, nur um ein paar Mark Steuern zu sparen“. Von „ein paar Mark“ konnte bei ihm auch damals schon nicht die Rede sein, verfügte er doch schon zu diesem Zeitpunkt über das heimliche Konto 4028BEA bei der Züricher Vontobel-Bank ohne die darauf gehorteten Millionen zu versteuern. In der Folge äußerte er sich gerne in Talk-Shows zum Thema Steuererhöhungen für Wohlhabende dahingehend, dass dies nur eine Steuerflucht in die Schweiz zur Folge hätte. Ein Schelm der Böses dabei denkt. Seit März weiß es die Öffentlichkeit: Hoeneß ist ein Experte und hat selbst Steuern hinterzogen. Jetzt hat also die Staatsanwaltschaft München Anklage gegen Hoeneß erhoben und die Wirtschaftskammer des Landgerichts München muss über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens eine Entscheidung treffen.
Die Ermittlungen wurden am 29.08.2013 abgeschlossen. „Angesichts des Umfangs der Ermittlungsakten sowie der Tatsache, dass der Verteidigung zunächst eine Äußerungsfrist von einem Monat zuebilligt wurde, ist mit einer Entscheidung des Gerichts über die Eröffnung voraussichtlich nicht vor Ende September 2013 zu rechnen“ wie Justitzsprecherin Andrea Titz verlautbaren ließ. Da Steurstrafverfahren einer besonderen Geheimhaltung unterliegen kann bis dahin nur spekuliert werden.
Bewährung
Erwartet wird laut dem Nachrichten-Magazin Spiegel, dass Hoeneß zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe von 720 Tagessätzen verurteilt wird. Dabei wird davon ausgegangen, dass von den 3,2 Millionen hinterzogener Steuern 2,3 Millionen schon vor mehr als fünf Jahren hinterzogen wurden und somit schon verjährt sind. Der strafrechtlich relevante Restbetrag von 900.000 Euro lässt eine Bewährungsstrafe zu, da laut BGH-Urteil erst ab einem Betrag von 1 Millionen Eure keine Bewährung mehr gewährt wird. Der erfahrene Strafrechtler Adam Ahmed meint dazu: „Diese Kombination aus Freiheits- und Geldstrafe dient dazu, dass jemand auf gar keinen Fall ins Gefängnis soll. In beiden Fällen bleibt man unter zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt werden können. Das ist ein kosmetisches Urteil, so etwas ist bedenklich. Ich nenne das eine legitime Gesetzesumgehung“.
Hoeneß optimistisch
Hoeneß selbst gibt sich schon wieder optimistisch: „Ich habe wie 48.000 andere Deutsche eine Selbstanzeige gestellt und wüsste nicht, warum meine nicht gültig sein sollte“. Das kleine Problem an dieser Sichtweise ist: War es wirklich eine Selbstanzeige aus eigenem Antrieb? Gemeinhin gilt, ist die Tat schon entdeckt worden, ist die Selbstanzeige ungültig. Reporter des Stern recherchierten bereits Ende 2012 bei der Vontobel-Bank und erkundigten sich nach den Konten namhafter Größen aus dem deutschen Profisport. Erst am 17. Januar 2013, als der Stern seine Story über Schweizer Schwarzgeldkonten veröffentlichte, ging auch die Selbstanzeige von Hoeneß ein. Zufall?
Bayern Tradition
Derweil erhielt Hoeneß vom Vorstand des FC Bayern volle Rückendeckung und darf beim bayrischen Vorzeige-Club weiter sein Präsidentenamt ausüben. Diese Niebelungentreue darf aber nicht weiter verwundern, da Ärger mit dem Fiskus beim FC Bayern, eine lange Tradition hat. Ob es Franz Beckenbauer in den 70ern ist, der Millionen von Werbeeinnahmen über Briefkastenfirmen an der Steuer vorbei lenkte und darauf eilig zu Cosmos New York wechseln musste oder in den Jahren 1992/ 93 der damalige Präsident Willi O. Hoffmann, der Steuern hinterzog, verurteilt wurde und nach einem seltsam anmutenden Deal mit einer Geldstrafe davon kam. Auch Vorstandsmitglied Rummenige führt gerne Rolex-Uhren ein ohne sie zu verzollen und Edel-Fan Boris Becker gab auch nicht freiwillig dem Staat was des Staates ist. Glimpflich davongekommen sind sie noch alle…anders als der Kleinunternehmer, den eine Steuernachzahlung auch schon einmal in den Ruin treiben kann.