Wenn schon Scheidung – dann online… 2011 mehr Internet-Scheidungen denn je!

 Alles (oder fast alles) geht heute online! Das fängt beim Einkaufen an und hört beim Verlieben noch lange nicht auf. Junge Menschen sitzen auf Partys nebeneinander und Chatten lieber bei Facebook als sich zu unterhalten. Selbstredend wird auch der aktuelle Beziehungsstatus im jeweiligen sozialen Netzwerk gezeigt und gegebenfalls freudig oder mitleidig kommentiert.

Damit nicht genug macht seit einiger Zeit – und zeitgemäß – das Wort von einer “Scheidung Online” die Runde. Zwar löst die Vorstellung allein bei vielen fragende Blicke oder gar spöttisches Schmunzeln aus – für viele zukünftige EX-Ehepartner scheint dies ein probates Mittel darzustellen den Verwaltungsakt möglichst schnell, kostengünstig und vor allem bequem, hinter sich zu bringen.

Angebot und Nachfrage sind da

Eine kurze Internetrecherche zum Thema Scheidung zeigt zudem: Das Angebot an Anbietern ist üppig und die Zielgruppe wird heftig umworben. Nach einer kleinen Umfrage bei einigen Anbietern erfahren wir weiterhin, dass sich die Zahl der online beauftragten Mandate im Jahr 2011 erheblich gesteigert hat, Tendenz zunehmend.

Wir haben uns also kurzerhand mit einem Pionier der Internetscheidung zu einem kurzen Interview verabredet! Ganz unzeitgemäß allerdings, nämlich analog.

Interview RA Kieppe: Online-Scheidung im Trend der Zeit

Hallo liebe Leser. Ich begrüße heute bei uns in der Redaktion Herrn Christian Kieppe (Betreiber der Seite Online-Scheidung-Deutschland.de), der bereits seit vielen Jahren als Rechtsanwalt im Familien- und Scheidungsrecht tätig ist. Zusammen mit ihm möchte ich heute über das Thema Online-Scheidung sprechen.

WebbR: Guten Tag Herr Kieppe. Können sie zu Beginn des Interviews bitte kurz erklären, was das „Online“ im Zusammenhang mit Ehescheidung zu bedeuten hat?

RA Christian Kieppe: Ja, das kann ich gerne erklären: das „Online“ bei der „Online-Scheidung“ bedeutet lediglich, dass die Möglichkeit besteht jederzeit über das Internet in Kontakt mit mir zu treten, mich „online“ mit der Durchführung des Scheidungsverfahrens zu beauftragen und mit mir zu kommunizieren.

WebbR: Herr Kieppe, Beim Thema Scheidung über das Internet sind Sie sozusagen ein Mann der ersten Stunde. Seit wann bieten Sie diese sog. Online-Scheidung an und wie sind Sie auf diese Idee gekommen?

RA Christian Kieppe: Das ist richtig. Ich bin jetzt seit ca. 20 Jahren als Rechtsanwalt tätig und habe mich sehr früh auf das Familienrecht konzentriert. Als mir klar wurde, dass die meisten Scheidungsverfahren einvernehmlich erfolgen und die Parteien oft eine möglichst schnelle und einfache Abwicklung der Scheidung wünschen, bin ich auf die Idee gekommen, das Internet zu nutzen und über diese moderne Art der Kommunikation das Verfahren für die Betroffenen zu vereinfachen und preiswerter zu gestalten. Ich biete jetzt schon seit fast zehn Jahren die Möglichkeit an, meine Dienste bundesweit und über das Internet „online“ in Anspruch zu nehmen.

WebbR: Im Vergleich zu 2010 sowie den Vorjahren hat sich die Anzahl derer, die sich mittels der Online-Scheidung haben trennen lassen, stark erhöht. Wie erklären sie sich dieses Phänomen?

RA Christian Kieppe: Zunächst einmal hat sich das Internet in den letzten zehn Jahren rasant weiterentwickelt und verbreitet. Die Menschen besitzen mittlerweile einen PC, haben einen Internetzugang, gehen beruflich mit dem Internet um und wissen die Vorteile der modernen Techniken für sich zu nutzen. Hinzukommt, dass es sich natürlich auch herumgesprochen hat, dass die sogenannte „Onlinescheidung“ eine bequeme, schnelle und auch preiswerte Art ist, ein einvernehmliches Scheidungsverfahren durchzuführen.

WebbR: Was macht die Online-Scheidung denn en détail attraktiver als die, konventionelle – sagen wir – analoge Variante der Scheidung?

RA Christian Kieppe: Nun ja, der Betroffene hat die Möglichkeit sich zunächst einmal rund um die Uhr, bequem von zu Hause aus, über den Verfahrensablauf und die Modalitäten des Scheidungsverfahrens auf der Homepage des Anwaltes zu informieren, ohne überhaupt Kontakt zu einem Rechtsanwalt aufnehmen zu müssen. Dann kann er den Scheidungsauftrag „online“ erteilen, muss auf keinen Termin bei dem Anwalt warten und eine Anfahrt zum Anwalt in Kauf nehmen. Das spart Zeit und Geld. Über E-Mail besteht natürlich auch die Möglichkeit nach Feierabend oder auch am Wochenende mit dem Anwalt in Kontakt zu treten, Fragen zu stellen und Telefontermine zu vereinbaren, ohne auf Öffnungszeiten angewiesen zu sein oder von der Sekretärin hören zu müssen, der Anwalt ist nicht im Haus oder telefoniert gerade. Die Wege sind kürzer, die Kommunikation und Informationsübermittlung schneller und dadurch auch das Verfahren weniger langwierig und kostenintensiv.

WebbR: Gibt es eine bestimmte Klientel, für die die Online-Scheidung von besonderer Relevanz ist?

RA Christian Kieppe: Die „Online Scheidung“ ist sicherlich für all diejenigen Paare besonders interessant, die sich einig sind geschieden werden zu wollen und keinen Streit über Unterhalt, Vermögen oder Kinder führen.
Außerdem beauftragen mich sehr oft Menschen die in ländlichen Gebieten wohnen oder für die aus anderen Gründen schwer ist einen Termin in einer Anwaltskamzlei wahrzunehmen. Häufig erhalte ich auch Anfragen aus dem Ausland.

WebbR: Viele Kritiker führen bei dieser Variante der Scheidung an, dass die Beratung unpersönlich und in Folge dessen qualitativ schlechter sei. Was entgegnen Sie diesen kritischen Stimmen?

RA Christian Kieppe:Also, ob eine Beratung unpersönlich oder qualitativ schlecht ist, hängt ausschließlich von der sozialen und juristischen Kompetenz, der Ausbildung, dem Know How und den Erfahrungen des jeweiligen Rechtsanwaltes ab und nicht von der Frage Online Scheidung oder nicht. Neben dem Internetkontakt führe ich selbstverständlich mit jedem Mandaten auch ein persönliches Gespräch, in dem eine umfassende und auf die persönliche Situation abgestimmte Beratung erfolgt. Warum soll eine solche schriftliche und telefonische Beratung schlechter oder besser sein als bei dem konventionellen Kontakt zwischen Anwalt und Mandant. In einem Erstkontakt mit dem Anwalt, der kostenlos ist, merkt man in der Regel sehr schnell, ob der Anwalt in der Lage ist auf die persönlichen Probleme einzugehen und auch eine persönliche Verbindung aufzubauen. Wer hier Zweifel hat, sollte sich einfach einmal mit dem „Online Scheidungsanwalt“ telefonisch verbinden lassen, um sich einen eigenen Eindruck zu verschaffen und sich kostenlos über dessen Angebote zu informieren.

Webbr: Ich danke ihnen für dieses Interview und die offenen Worte.


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